Update 09.10.2025
Die Medienberichte über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs des BSW auf eine Neuauszählung häufen sich und die Sache nimmt immer mehr an Fahrt auf. Was lange als Randthema behandelt wurde entwickelt sich zunehmend zu einer breiten und ernsthaften Debatte.
Wegen der Menge an neuen Beiträgen werden wir hier zukünftig nur noch auf Meldungen verweisen, die subtantielle Änderungen in der Sache betreffen. Das Thema werden wir aber weiterhin oben angesiedelt lassen und sobald Relevantes geschieht hier darauf hinweisen.
Zuletzt hat die Meldung, dass die AfD die Forderung des BSW nach einer Neuauszählung unterstützt, für Aufsehen gesorgt, wobei abzuwarten ist, ob die beiden AfD-Abgeordneten im Wahlprüfungsauschuss ihrem stv. Bundesvorsitzenden Brandner in seiner Einschätzung auch folgen werden.
Und auch der Stern bekennt inzwischen ausnahmsweise, dass Sahra Wagenknecht recht hat.
Update 06.10.2025
Unser Europaabgeordneter Fabio de Masi auf Facebook:
„Die FAZ fordert in ihrem Leitkommentar „Wahlprüfung nur noch in Karlsruhe“ eine schnellere Wahlprüfung und beklagt, dass der Bundestag sich bei einem historisch so knappem Ergebnis wie dem des BSW immer dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen wird!
Wir brauchen unabhängig vom BSW eine Reform der Wahlprüfung! Sollten wir noch in den Bundestag einziehen, werden wir uns diesem Ziel verschreiben! Ich gebe unumwunden zu – auch ich habe die Güte unserer Stimmenzählung über- und die Auswirkungen bei einem extrem knappen Ergebnis unterschätzt. Ich hoffe daher, dass unsere Wahl-Krimi Anlass sein wird, um die Wahlprüfung zu reformieren!
Klar ist:
Abstand zwischen OB-Kandidaten in Mülheim 0,14 Prozent! Abstand BSW zur Fünf Prozent Hürde betrug nur 0,019 Prozent!
In Mülheim wird komplett nachgezählt obwohl nur wenige Zähl-Fehler belegt sind. Das BSW hat etliche Zähl-Fehler bei Bundestagswahl belegt!
Auch 1991 urteilte das Bundesverfassungsgericht bei einer Landtagswahl in NRW bei der nur wenige Zählfehler in einen Wahlkreis belegt waren, zum Umfang der Nachzählung und der Notwendigkeit der Auszählung aller Stimmbezirke:
„Von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung kann es insbesondere sein, wie knapp oder wie eindeutig das mit dem Wahleinspruch konkret in Zweifel gezogene Wahlergebnis ausgefallen ist. (…) so kann sich – wird ein Verfahrensverstoß festgestellt – die Erstreckung der Nachzählung auf alle Stimmbezirke um so eher als geboten erweisen, je geringer der Stimmenabstand zwischen dem als gewählt festgestellten Bewerber und seinem nächstfolgenden Konkurrenten ist.
Nur nach Ausdehnung der Nachzählung können letztendlich Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses ausgeräumt werden, die dem erforderlichen Vertrauen in die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter abträglich wären.“
Auch der Abstand zwischen den Bewerbern damals war GRÖSSER als beim BSW zur Mandatsschwelle!“
Zum Originalpost von Fabio auf Facebook
Update 01.10.2025
Jetzt noch NIUS. Der rechts-libertäre Nachrichtenkanal des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt beschäftigt sich ebenfalls mit der Forderung des BSW nach einer Neuauszählung:
„Ihr [Anm.: Sahra Wagenknechts] Parteigenosse De Masi forderte den Bundestag auf, die Landeswahlleiter anzuweisen, „Auskunft zu erteilen, in wie vielen Wahlbezirken zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis neu ausgezählt oder anderweitig Korrekturen vorgenommen wurden – und warum.“ Dass diese Daten bisher nicht zur Verfügung gestellt werden, sei „alleine schon verfassungsrechtlich extrem fragwürdig“: „Wir wollen keine Extrawurst, sondern nur ein korrektes Wahlergebnis. Dass es nicht korrekt ist, können wir belegen, und auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass endgültige Wahlergebnisse nie zu 100 Prozent korrekt sind. Bei 4,7 Prozent kein Problem, bei 4,981 reicht Schlamperei aber nicht! Denn Friedrich Merz hat sehr wahrscheinlich keine Mehrheit!““
Dass das BSW im Falle einer Neuauszählung wieder in den Bundestag einzieht, sieht NIUS offenbar als gesichert an:
„Die neun Abgeordneten, die den Prüfungsausschuss bilden, entscheiden mehr oder weniger auch in eigener Sache. Sollten sie die Beschwerde des BSW annehmen, verlieren einige ihrer Parteifreunde den Sitz im Bundestag – und die Regierung hätte keine Mehrheit mehr.“
Das Magazin stellt außerdem einen Zusammenhang zu den Vorgängen bei den Kommunalwahlen in Mühlheim her. Bei der dortigen OB-Stichwahl hatte eine Nachzählung das ebenfalls extrem knappe vorläufige Ergebnis, welches die Kandidatin der SPD als Gewinnerin auswies, zugunsten des CDU-Kandidaten gedreht, was weitere Zweifel an der Zuverlässigkeit unseres Auszählungssystems hervorruft:
„Viele Bürger stellen sich längst die Frage, ob sie dem Wahlsystem noch vertrauen können. Wenn die verhängnisvolle Panne von Mülheim den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages beeinflusst – nach dem Motto: lieber noch einmal nachzählen als den Verdacht wecken, dass Wahlergebnisse nicht korrekt sind – und zu einer Neuauszählung führt, hat Bundeskanzler Merz ein echtes Problem: Die Union hätte dann keine Mehrheit mehr mit der SPD, er müsste die Grünen noch mit ins heftig schaukelnde Regierungsboot holen, das dann noch weiter nach links krängen würde.“
Zum kompletten Beitrag:
Wählerstimmen neu ausgezählt: Wie gefährlich wird der CDU-Sieg in Mülheim für Merz?
Update 30.09.2025
Focus Online – ein ebenfalls alles andere als dem BSW nahestehendes Magazin – bezeichnet die Ungereimheiten bei der Auszählung der BSW-Stimmen als „Wahl-Fiasko“:
Man beginnt sich zu fragen, warum zunehmend ausgerechnet konservative Medienvertreter dem Einspruch des BSW die gebotene Rechtmäßigkeit zugestehen. Ist es Anstand im Hinblick auf kostbare demokratische Grundsätze, die verteigt werden müssen, auch wenn es im konkreten Fall einem politisch in vielen Fragen Andersdenkenden nützt, oder sind sie von ihrem einstigen Hoffnungsträger Friedrich Merz und seiner Regierung inzwischen so enttäuscht, dass sie durch einen Wiedereinzug des BSW in den Bundestag die Möglichkeit von vorzeitigen Neuwahlen gestärkt sehen?
Wie auch immer: Wir werden uns weiter mit aller Kraft für die Neuauszählung einsetzen im Sinne unserer 2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler, die eine Politik für Frieden, Meinungsfreiheit, wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit im Bundestag vertreten haben wollen.
Wenn aufrechte Konservative uns dabei zur Seite stehen, können wir das nur begrüßen.
Update 29.09.2025
Der Bayerische Rundfunk teilt mit, dass inzwischen selbst CDU-Politiker Kritik am Nachwahlverfahren üben:
„Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum findet: Das derzeitige Wahlprüfungsverfahren ist „zu schwerfällig und zu lang“. Es sei nicht gut, wenn Abgeordnete „Richter in eigener Sache“ seien, betont Plum auf BR24-Anfrage. Stattdessen gehöre die komplette Wahlprüfung von Anfang an ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf dem Spiel stehe nicht weniger als die Gültigkeit einer Bundestagswahl.“
Update 25.09.2025
Auch die Augsburger Allgemeine Zeitung befasst sich mit dem Einspruch des BSW und unserer Forderung nach einer Neuauszählung:
„Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages erklärte, den Einspruch des BSW auf Neuauszählung mit Priorität zu behandeln. Die Bundeswahlleiterin und die Wahlleiter der 16 Länder haben Stellungnahmen erarbeitet, die Anfang Juli bei dem Gremium eingegangen sind. Derzeit befasst sich der Ausschuss mit der BSW-Replik auf die Stellungnahmen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahlleiter eine Neuauszählung nicht für erforderlich halten, aber auch nicht jeden Zweifel an den Ergebnissen ausräumen können.“
Update 03.09.2025:
Die FAZ widmed sich in einem ausführlichen Artikel unter dem Titel „Der Wahlkrimi ist noch nicht aus“ der Frage, ob eine Neuauszählung der Bundestagswahl notwendig ist. Darin lesen wir:
„Die Politikwissenschaft und die Rechtswissenschaft verharren in merkwürdigem Schweigen. Doch geht es um das Vertrauen in den demokratischen Verfassungsstaat. Die zentrale Frage lautet, nicht nur für die Partei: Hat das BSW einen Stimmenanteil von fünf Prozent erreicht? Eine bundesweite Neuauszählung ist angesichts des knappen Ausgangs und vieler Ungereimtheiten nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten.“
Es ist erfreulich und der Sache angemessen, dass die FAZ sich dem verbreiteten Konsens darüber, dass der gut begründete Einspruch des BSW bloß ein letztes Aufbäumen von schlechten Verlieren sei, hier widersetzt – wenn auch noch etwas schüchtern unter der Rubrik „Forschung und Lehre“.
Ein Anfang ist somit gemacht. Insofern: Danke FAZ! Vielleicht behandelst Du das Thema in dieser Form demnächst auch auf Deiner Titelseite – wo es doch eigentlich hingehört.
28.08.2025
2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl im Februar 2025 dem BSW ihre Stimme gegeben. Deren Votum verdienet die Geltung, die unser demokratisches System vorsieht.
Das BSW hat nun seine umfassende Begründung für eine Neuauszählung aller Stimmbezirke öffentlich vorgelegt. Ein Dokument, das es in sich hat, weil es nicht nur sehr gut darlegt, dass eine Neuauszählung auf Grund der extrem hohen Wahrscheinlichkeit, dass das BSW die notwendige Stimmenanzahl für den Einzug in den Bundestag erreicht hat, zwingend erforderlich ist, sondern auch weil es vermittelt, wie problematisch das Nachwahlverfahren im Hinblick auf demokratische Grundsätze in Deutschland gehandhabt wird.
Andrej Hunko, der seit über 15 Jahren international als Wahlbeobachter tätig war, dazu:
„Das deutsche Nachwahlbeschwerdeverfahren wird seit Jahren international heftig kritisiert. So schrieb die OSZE 2017 in ihrem Wahlbeobachtungsbericht zu Deutschland:
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her. In der Praxis können diese Entscheidungen einige Zeit in Anspruch nehmen….So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“
(Quelle: Bericht des OSZE/BDIMR Expertenteams)
Nichtsdestotrotz fand die Berliner Nachwahl der Bundestagswahl 2021 nach einem endlos langen Verfahren im Februar 2024, also fast 2 1/2 Jahre (!) nach der Bundestagswahl, statt.
24 Abgeordnete des Europarates wandten sich im Juni diesen Jahres an den Bundestag und forderten einen schnellen Abschluss des Wahlprozesses in Deutschland:
(Quelle: Swift, transparent measures to legally finalise the electoral process and ensure full democratic legitimacy in Germany)
Das Gleiche forderte der Parlamentspräsident Theodorus Roussopoulos bei der Akkreditierung der neuen deutschen Delegation.
Es ist dringend erforderlich den Wahleinspruch des BSW (und alle anderen) zügig zu behandeln und eine Neuauszählung durchzuführen – auch um die Glaubwürdigkeit der Wahlen in Deutschland wiederherzustellen.“
Neuauszählung jetzt! Die Chronologie des Einspruchverfahrens von der Bundestagswahl bis heute
Artikel zur BSW-Erwiderung auf die Stellungnahme der Landeswahlleiter
Download der kompletten Erwiderung des BSW im Original (PDF)
Videoclip unserer Co-Bundesvorsitzenden Amira Mohamed Ali zum Thema:
