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Kategorie: Aktuelles

  • Der BSW-Kreisverband solidarisiert sich mit den bundesweiten Schulstreikaktionen gegen die Wehrpflicht

    Der BSW-Kreisverband solidarisiert sich mit den bundesweiten Schulstreikaktionen gegen die Wehrpflicht

    Auch in Aachen wird gestreikt und wir sind natürlich auch mit dabei!

    Wann und wo? Donnerstag, 5. März, 11.00 Uhr, Theaterplatz Aachen.

    Hier unser Flyer zum herunterladen und weiterleiten

    Schulstreik gegen Wehrpflicht
    In unserer Gesellschaft werden oft weitreichende
    Entscheidungen getroffen, ohne die Betroffenen
    wirklich zu fragen. Genau das droht mit der
    Debatte über die Wiedereinführung einer
    allgemeinen Wehrpflicht: Junge Menschen sollen
    plötzlich verpflichtet werden – ohne echte Wahl
    und ohne Respekt vor ihrer Freiheit.

    Gerade erst haben junge Menschen während der
    Corona-Zeit große Zugeständnisse gemacht und
    auf viel verzichtet. Statt ihnen nun weitere
    staatliche Pflichtdienste aufzuerlegen, müssen wir
    ihre Freiheit ernst nehmen und ihnen den Raum
    geben, ihren eigenen Lebensweg zu gestalten.
    Eine allgemeine Wehrpflicht ist nicht nur ein
    Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung – sie
    wäre auch eine enorme Belastung für unsere
    Gesellschaft und unsere Wirtschaft.

    Studien zeigen, dass die Einführung einer solchen Pflicht
    die gesamtwirtschaftliche Leistung Deutschlands
    um Milliarden Euro reduzieren könnte. Würde ein
    großer Teil eines Jahrgangs eingezogen, könnte
    das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,6 % oder
    knapp 70 Milliarden Euro sinken. Selbst bei einem
    geringeren Anteil wären es mehrere Milliarden an
    volkswirtschaftlichen Kosten, die entstehen, weil
    junge Menschen erst später ins Berufsleben und
    damit in Ausbildung und Karriere starten würden.

    Was wir wirklich brauchen
    Unsere Gesellschaft aber braucht gerade
    mehr qualifizierte Fachkräfte – nicht weniger:
    – Handwerk, Pflege, Technik, Gesundheitswesen
    und viele andere Bereiche klagen über
    Fachkräftemangel.

    – Junge Menschen brauchen gute
    Vorbereitung auf Studium und Arbeitsmarkt,
    nicht zusätzliche dienstliche Verpflichtungen.

    – Die Investition in Bildung, Ausbildung und
    freie Entfaltung wäre deutlich effektiver und
    zukunftsorientierter als die Wiedereinführung
    einer Wehrpflicht.

    Die Antwort auf Herausforderungen wie
    Personalmangel oder internationale
    Verantwortung ist nicht Zwang, sondern
    Freiheit:

    Freiheit, sich zu bilden.
    Freiheit, sich zu entscheiden.
    Freiheit, die Zukunft aktiv mitzugestalten.

    Lasst uns als junge Generation und als
    solidarische Gesellschaft gemeinsam für diese
    Freiheit einstehen – deshalb:
    Schulstreik gegen Wehrpflicht!

    Warum wir die Streiks gegen Wehrpflicht
    unterstützen

    Wir leben in einer Zeit, in der Krieg und Gewalt überall
    diskutiert werden – aber Frieden wird selten wirklich
    gestaltet. Viele junge Menschen sagen klar: Wir wollen
    ein Leben in Frieden und nicht als Kanonenfutter
    aufwachsen. Das bedeutet nicht Naivität, sondern den
    klaren Willen, Konflikte ohne Zwang und Militarisierung
    zu lösen.

    Die Forderung der Initiative „Schulstreik gegen
    Wehrpflicht“ richtet sich genau darauf: Wir wollen
    Frieden, nicht Pflichtdienste – und wir fordern, dass
    unsere Gesellschaft die Ressourcen dort einsetzt, wo
    sie Zukunft schafft. Statt Milliarden in Wehrpflicht und
    Aufrüstung zu stecken, muss Geld in Bildung fließen – in
    gute Schulen, bessere Lehrkräfte und Chancen für alle.

    Frieden beginnt nicht mit mehr Soldaten, sondern mit
    gebildeten, selbstbestimmten Menschen, die Konflikte
    friedlich lösen und verantwortungsvoll handeln. Lassen
    wir uns nicht vorschreiben, was wir zu tun haben, bevor
    wir gefragt wurden. Unsere Zukunft soll nicht verteidigt
    werden – sie muss gestaltet werden.

  • Sonntags-Matinee am 08.02.2026 11-13 Uhr

    Sonntags-Matinee am 08.02.2026 11-13 Uhr

    Thema: Der Abbau demokratischer Rechte vor dem Hintergrund der ‚Kriegstüchtigkeit‘ – Gast: Jürgen Schütte – Moderation: Andrej Hunko

    Einladung zur Sonntagsmatinee am 08.02.2026

    Der Abbau demokratischer Rechte vor dem Hintergrund der ‚Kriegstüchtigkeit‘

    Die jüngsten Entzüge von Grundrechten der Publizisten wie Jacques Baud, Hüseyin Dogru oder Nathalie Yamb im Rahmen von EU-Sanktionen sind die Spitze eines Eisberges von Abbau demokratischer Rechte und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. https://www.nachdenkseiten.de/?p=144677

    Unbestimmte Rechtsbegriffe wie ‚Desinformation‘ und neue Straftatbestände, oft im Zusammenspiel mit der EU, zielen auf Kritiker der herrschenden Narrative und sollen die Bevölkerung einschüchtern. Seit Jahren sinkt das Gefühl der Menschen, die eigene Meinung gefahrlos äußern zu können.

    Der Rechtsanwalt Jürgen Schütte, Koordinator der Friedensbündnisses NRW, beleuchtet die rechtliche Dimension dieser Tendenz.

    Moderation: Andrej Hunko

    Sonntag, 8. Februar, 11 – 13 Uhr

    BSW-Büro, Südstr. 53/55, 52064 Aachen

    Um Anmeldung wird gebeten: teamaachen@bsw-vg.nrw

  • EU-Sanktionen gegen Andersdenkende: BSW-Kreisverband Aachen kämpft für die gefährdete Meinungsfreiheit in Europa und setzt sich für Jacques Baud ein

    EU-Sanktionen gegen Andersdenkende: BSW-Kreisverband Aachen kämpft für die gefährdete Meinungsfreiheit in Europa und setzt sich für Jacques Baud ein

    Im Anschluss an eine Sonntagsmatinee hat der BSW-Kreisverband Aachen seine Solidarität mit Jacques Baud bekundet. Der in Brüssel lebende Schweizer Publizist Jacques Baud wird seit kurz vor Weihnachten von der EU sanktioniert. Das heißt für ihn: Er darf nicht mehr in oder durch andere EU-Länder reisen. Baud kommt also auf unabsehbare Zeit nicht mehr aus Belgien heraus. Durch die Sanktion sind zudem alle seine Geldmittel für ihn nicht mehr verfügbar („eingefroren“). Wer Jacques Baud in seiner Not finanziell unterstützen oder mit ihm in geschäftlichen Kontakt treten will, kommt selbst ins Visier der Sanktionsbehörden und muss Strafen fürchten.

    Jacques Bauds „Vergehen“: Seine Analysen und fachlichen Kenntnisse zum Ukraine-Krieg passen nicht zu den gängigen Narrativen maßgeblicher Akteure in EU-Europa, nach denen es sich bei dem Krieg in der Ukraine um einen unprovozierten Angriffskrieg Russlands handelt. Vielmehr sieht er auch Kriegsursachen, die in der Politik des Westens liegen.

    Jacques Baud ist ein ehemaliger Schweizer Oberst, Miltärananalyst und war auch für die UNO aktiv.

    Ein gut empfehlenswerter Artikel zum Thema findet sich hier:

    https://multipolar-magazin.de/artikel/restriktive-massnahmen

    Wer Jacques Baud unterstützen will, kann hier unterschreiben:

    free-baud.org

    Zu den Erstunterzeichnern gehört neben weiteren zahlreichen prominenten nationalen und internationalen Unterstützern auch unser BSW-Landesvorsitzender Andrej Hunko.

  • Sonntags-Matinee am 09.11.2025 – Thema: Der deutsche Sonderfall beim Wahlsystem im internationalen Vergleich – Als Gast begrüßen wir den ehemaligen Parlamentspräsidenten des Europarates Tiny Kox

    Sonntags-Matinee am 09.11.2025 – Thema: Der deutsche Sonderfall beim Wahlsystem im internationalen Vergleich – Als Gast begrüßen wir den ehemaligen Parlamentspräsidenten des Europarates Tiny Kox

    Nachdem der Tweet unseres Landes- und Kreisvorsitzenden Andrej Hunko über das äußerst problematische Wahlprüfungsverfahren in Deutschland sehr starke Beachtung und breite Zustimmung auch weit über die Parteigrenzen des BSW hinaus erfahren hatte, lag es für uns nahe, eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema demokratische Erneuerung anzubieten.

    Wir freuen uns, dass wir hierfür den ehemaligen Parlamentspräsidenten des Europarates Tiny Kox (NL) als Gast gewinnen konnten.

    Hier der Einladungstext:

    Der deutsche Sonderfall beim Wahlsystem im internationalen Vergleich

    Special Guest: Tiny Kox (NL), ehemaliger Parlamentspräsident des Europarates – Es moderiert Andrej Hunko

    In keinem Land der Welt befindet das neu gewählte Parlament darüber, ob es ordnungsgemäß zustande gekommen ist – außer in Deutschland. Bislang spielte dieser Strukturfehler der Demokratie in Deutschland kaum eine Rolle, da es nie strittige Ergebnisse gab, die mehrheitsrelevant waren.

    Mit dem knappen Ergebnis des BSW (4,981%) bei der Bundestagswahl 2025 ist das anders. Viele Fehler bei der Auszählung deuten daraufhin, dass eine Neuauszählung das BSW über 5% bringen würde. Mindestens 32 Abgeordnete würden nachträglich in den Bundestag einziehen, genauso viele aller anderen Fraktionen müssten ihre Büros räumen. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr.

    – Warum entscheidet nur in Deutschland das Parlament trotz dieses Interessenkonflikts über Wahlbeschwerden?
    – Warum gibt es nicht einmal ein Zeitlimit?
    – Wie ist das in anderen Ländern organisiert?
    – Was müsste geändert werden?

    Der ehemalige niederländische Senator Tiny Kox war mehr als 20 Jahre Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates, zuletzt zwei als Parlamentspräsident. Dort hat er viele Wahlbeobachtungsmissionen geleitet und diverse Wahlrechtsreformen in verschiedenen Ländern angestoßen.

    Musik: Ralf Haupts & Tatjana Schwarz

    Zeit: Sonntag, 9. November 2025, 11-13 Uhr

    Ort: BSW-Büro, Südstr. 53/55, 52064 Aachen

    Um Anmeldung wird gebeten: teamaachen@bsw-vg.nrw


    Andrejs Text für alle, die X nicht nutzen:

    Deutscher Sonderfall

    Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.

    Mir ist kein Land der Welt bekannt, in dem das neu gewählte Parlament darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist – außer Deutschland. Hierzulande gibt es noch nicht mal einen zeitlichen Rahmen, in dem diese Entscheidung gefällt werden muss. In der Regel gibt es in den meisten Ländern dafür eine unabhängige Wahlbehörde („Central Election Commission“) mit entsprechenden Befugnissen.

    Vor einem Jahr war ich etwa für den Europarat in Georgien, dort wurden nach heftigen Protesten und Vorwürfen des Wahlbetrugs binnen weniger Tage knapp 15% der Wahllokale neu ausgezählt. Die Entscheidung fällte die oberste Wahlbehörde binnen weniger Tage. Das Ergebnis war praktisch unverändert.

    Bereits 2017 anlässlich der Bundestagswahl hatten die internationalen Wahlbeobachter der OSZE prophetische Kritik am System in Deutschland formuliert: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her.… So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“ https://osce.org/files/f/documents/9/3/363781.pdf

    Wie üblich glaubte man in Berlin diese Kritik ignorieren zu können. Kritik der internationalen Wahlbeobachter ist anscheinend nur dann interessant, wenn sie Russland oder andere missliebige Staaten betrifft. Doch nicht bei uns!

    Nach der Pannen-Wahl 2021 in etlichen Berliner Wahlbezirken dauerte der Prozess zur NACHWAHL der Bundestagswahl in diesen Bezirken fast 2 1/2 Jahre (!!) – bis zum Februar 2024. Es gab kleinere Verschiebungen, einige Abgeordnete mussten mitten in der Legislatur ihren Sitz räumen, andere zogen für weniger als ein Jahr ein. Die Mehrheitsverhältnisse blieben jedoch unverändert.

    Ganz anderes bei dieser Bundestagswahl: Eine Neuauszählung – und dann der wahrscheinliche Einzug des BSW in den Bundestag – würde die Zusammensetzung massiv verändern: Ca. 32 Abgeordnete aller Fraktionen müssten den Bundestag verlassen, 32 BSW-Abgeordnete zögen ein. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr. Auf den bisherigen Beschlüssen läge der Schatten der mangelnden Legitimation. Das ist der Grund, warum die Überprüfung der Wahlbeschwerden im Bundestag verschleppt wird – und zwar von den Parteien, die sich selbst „die demokratischen Parteien“ nennen.

    Bereits im Juni hatte der Parlamentspräsident des Europarats die neue deutsche Delegation im Anschluss an ihre Akkreditierung aufgefordert, die Prüfung der Wahlbeschwerden in Deutschland zu einem raschen Abschluss zu bringen. 25 Abgeordnete der dortigen parlamentarischen Versammlung forderten das Gleiche und legten eine Neuauszählung nahe. https://pace.coe.int/pdf/8ec0a65984857a4fdaeae6da9fa3a1fdf378e55feae4b2e46c7fd2da6ec3f386/doc.%2016202.pdf Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch international nach der Legitimität des 21. Deutschen Bundestages und damit der Merz-Regierung gefragt wird.

    Um weiteren Schaden von der Demokratie in Deutschland abzuwenden, sollte nicht gewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht das anordnet, sondern die Neuauszählung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und eine Grundgesetzänderung anvisiert werden, um Wahlprüfungen künftig aus dem Parlament auszulagern und damit Interessenskonflikten vorzubeugen.

    Andrej osze
  • Deine E-Mail für die Neuauszählung – In wenigen Tagen gingen bereits über 10.000 Unterstützer-Mails an den Wahlprüfungsausschuss

    Deine E-Mail für die Neuauszählung – In wenigen Tagen gingen bereits über 10.000 Unterstützer-Mails an den Wahlprüfungsausschuss

    Einfacher geht’s nicht:

    Variante1:

    Den Link anklicken und ein vorgefasster Text an alle relevanten Empfänger öffnet sich in Deinem E-Mail-Programm.
    Dann nur noch den eigenen Namen darunter setzen und abschicken.

    Variante 2:
    Wer kein extra Programm nutzt und seine E-Mails über den Browser versendet, findet den Text und die Adressaten auf der folgenden Website des BSW:

    https://bsw-vg.de/neuauszaehlunng-jetzt-so-kannst-du-unsere-forderung-unterstuetzen

      Danke für’s Mitmachen!

    1. Andrej Hunko im ersten Wahlgang zum Vorsitzenden des BSW NRW gewählt – Herzlichen Glückwunsch!

      Andrej Hunko im ersten Wahlgang zum Vorsitzenden des BSW NRW gewählt – Herzlichen Glückwunsch!

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      Der Beifall bei der Bewerbungsrede auf dem Landesparteitag heute in Bochum ließ schon erahnen, dass Andrej sehr gute Chancen auf eine Mehrheit der Delegiertenstimmen hat. Dass er direkt im ersten Wahlgang schon die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat war dann auch keine große Überraschung mehr.

      Mit 40 Ja-Stimmen, was 55,4% der abgegebenen und gültigen Stimmen entsprach, fiel das Votum der Delegierten eindeutig aus. Yasimin Zorlu und Thomas Geisel erhielten jeweils 16 Stimmen (22,3%).

      Unter großem Applaus hat Andrej die Wahl angenommen und versichert, dass er mit seinen beiden Mitbewerbern auch weiterhin sehr gut zusammenarbeiten möchte.

      Peter Horster und Oliver Kayser haben bei der anschließenden Nachwahl von zwei Beisitzerposten die notwendige Anzahl der Stimmen erhalten. Auch diesen beiden Neuen im Landesvorstand wünschen wir alles Gute und viel Erfolg für die anstehenden Herausforderungen.

      Wir sind nun sehr gespannt, wie sich das BSW in Nordrhein-Westfalen mit dieser neuen Aufstellung weiter entwickeln wird. Dass nach den Kommunalwahlen und der Gründung aller Kreisverbände eine neue Phase des Parteiaufbaus begonnen hat, wurde von Amid Rabieh in seiner Begrüßungsrede deutlich herausgestellt.

      Als Aachener Kreisverband werden wir Euch alle weiterhin nach Kräften unterstützen.

    2. Andrej for Co-Vorsitz!

      Andrej for Co-Vorsitz!

      Dass wir Aachener die Kandidatur unsers Kreisvorsitzenden Andrej Hunko für den Vorsitz des BSW-Landesverbands vorbehaltlos unterstützen, liegt natürlich auch daran, dass er einer von uns ist.

      In erster Linie aber daran, dass Andrej der Beste für den Job wäre.

      BSW Aachen auf Instagram:

      „Wir kennen Andrej inzwischen nicht nur durch seine hervorragende Oppositionsarbeit als Bundestagsabgeordneter, sondern ganz persönlich durch viele Gespräche und gemeinsame Aktionen.

      Seit Gründung des BSW sind die Aktiven in Aachen – eine Gruppe mit ganz unterschiedlichen Hintergründen – nicht zuletzt durch Andrejs authentische Art zu einem Team zusammengewachsen, das einander vertraut. Es ist ihm ein echtes Anliegen, Informationen transparent weiterzugeben, gute Argumente auszutauschen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

      Auch im Kleinen ist er sich nie dafür zu schade, z. B. die letzten fehlenden Unterschriften selbst an den Haustüren einzusammeln oder die Plakate abzuhängen, die runter müssen. Teamplayer halt.

      Andererseits behält Andrej unsere gemeinsamen politischen Ziele fest im Blick wie kein anderer, und wir sind sehr froh, dass er hier in Aachen seine politischen Sonntagsmatinees veranstaltet und wir dabei mit seinen inspirierenden Gästen aus aller Welt über die wesentlichen Themen unserer Zeit diskutieren können. Wir teilen seine Meinung, dass das BSW sich breit vernetzen sollte, und sehen, wie er dies mit seinem vielfältigen Netzwerk umsetzt. Seien es internationale Promis oder wir Unterstützer vor Ort – er findet überall Talente und Verbindungen und schafft es mühelos, Menschen zu motivieren.

      Wir freuen uns über Andrejs Kandidatur und sind überzeugt, dass er die besten Voraussetzungen mitbringt, um das BSW in NRW inhaltlich in unserem Sinne weiter zu entwickeln und die politische Arbeit unserer Basis zu stärken.“

      Auf dem Landesparteitag des BSW NRW werden am Sonntag, 12.10.2025, die Position des Co-Vorsitzenden sowie zwei Beisitzerposten im Landesvorstand nachgewählt. Für den Vorsitz kandidieren neben Andrej Hunko noch Yasimin Zorlu und Thomas Geisel. Amid Rabieh bleibt weiterhin Vorsitzender.

    3. Nur 9.529 Stimmen fehlen für den Einzug in den Bundestag – Das BSW hat nun eine ausführliche Stellungnahme an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags veröffentlicht, die belegt, warum eine Neuauszählung in allen Stimmbezirken unumgänglich ist

      Nur 9.529 Stimmen fehlen für den Einzug in den Bundestag – Das BSW hat nun eine ausführliche Stellungnahme an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags veröffentlicht, die belegt, warum eine Neuauszählung in allen Stimmbezirken unumgänglich ist

      Update 09.10.2025

      Die Medienberichte über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs des BSW auf eine Neuauszählung häufen sich und die Sache nimmt immer mehr an Fahrt auf. Was lange als Randthema behandelt wurde entwickelt sich zunehmend zu einer breiten und ernsthaften Debatte.

      Wegen der Menge an neuen Beiträgen werden wir hier zukünftig nur noch auf Meldungen verweisen, die subtantielle Änderungen in der Sache betreffen. Das Thema werden wir aber weiterhin oben angesiedelt lassen und sobald Relevantes geschieht hier darauf hinweisen.

      Zuletzt hat die Meldung, dass die AfD die Forderung des BSW nach einer Neuauszählung unterstützt, für Aufsehen gesorgt, wobei abzuwarten ist, ob die beiden AfD-Abgeordneten im Wahlprüfungsauschuss ihrem stv. Bundesvorsitzenden Brandner in seiner Einschätzung auch folgen werden.

      Und auch der Stern bekennt inzwischen ausnahmsweise, dass Sahra Wagenknecht recht hat.


      Update 06.10.2025

      Unser Europaabgeordneter Fabio de Masi auf Facebook:

      „Die FAZ fordert in ihrem Leitkommentar „Wahlprüfung nur noch in Karlsruhe“ eine schnellere Wahlprüfung und beklagt, dass der Bundestag sich bei einem historisch so knappem Ergebnis wie dem des BSW immer dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen wird!

      Wir brauchen unabhängig vom BSW eine Reform der Wahlprüfung! Sollten wir noch in den Bundestag einziehen, werden wir uns diesem Ziel verschreiben! Ich gebe unumwunden zu – auch ich habe die Güte unserer Stimmenzählung über- und die Auswirkungen bei einem extrem knappen Ergebnis unterschätzt. Ich hoffe daher, dass unsere Wahl-Krimi Anlass sein wird, um die Wahlprüfung zu reformieren!

      Klar ist:

      Abstand zwischen OB-Kandidaten in Mülheim 0,14 Prozent! Abstand BSW zur Fünf Prozent Hürde betrug nur 0,019 Prozent!

      In Mülheim wird komplett nachgezählt obwohl nur wenige Zähl-Fehler belegt sind. Das BSW hat etliche Zähl-Fehler bei Bundestagswahl belegt!

      Auch 1991 urteilte das Bundesverfassungsgericht bei einer Landtagswahl in NRW bei der nur wenige Zählfehler in einen Wahlkreis belegt waren, zum Umfang der Nachzählung und der Notwendigkeit der Auszählung aller Stimmbezirke:

      „Von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung kann es insbesondere sein, wie knapp oder wie eindeutig das mit dem Wahleinspruch konkret in Zweifel gezogene Wahlergebnis ausgefallen ist. (…) so kann sich – wird ein Verfahrensverstoß festgestellt – die Erstreckung der Nachzählung auf alle Stimmbezirke um so eher als geboten erweisen, je geringer der Stimmenabstand zwischen dem als gewählt festgestellten Bewerber und seinem nächstfolgenden Konkurrenten ist.

      Nur nach Ausdehnung der Nachzählung können letztendlich Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses ausgeräumt werden, die dem erforderlichen Vertrauen in die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter abträglich wären.“

      Auch der Abstand zwischen den Bewerbern damals war GRÖSSER als beim BSW zur Mandatsschwelle!“

      Zum Originalpost von Fabio auf Facebook


      Update 01.10.2025

      Jetzt noch NIUS. Der rechts-libertäre Nachrichtenkanal des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt beschäftigt sich ebenfalls mit der Forderung des BSW nach einer Neuauszählung:

      „Ihr [Anm.: Sahra Wagenknechts] Parteigenosse De Masi forderte den Bundestag auf, die Landeswahlleiter anzuweisen, „Auskunft zu erteilen, in wie vielen Wahlbezirken zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis neu ausgezählt oder anderweitig Korrekturen vorgenommen wurden – und warum.“ Dass diese Daten bisher nicht zur Verfügung gestellt werden, sei „alleine schon verfassungsrechtlich extrem fragwürdig“: „Wir wollen keine Extrawurst, sondern nur ein korrektes Wahlergebnis. Dass es nicht korrekt ist, können wir belegen, und auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass endgültige Wahlergebnisse nie zu 100 Prozent korrekt sind. Bei 4,7 Prozent kein Problem, bei 4,981 reicht Schlamperei aber nicht! Denn Friedrich Merz hat sehr wahrscheinlich keine Mehrheit!““

      Dass das BSW im Falle einer Neuauszählung wieder in den Bundestag einzieht, sieht NIUS offenbar als gesichert an:

      „Die neun Abgeordneten, die den Prüfungsausschuss bilden, entscheiden mehr oder weniger auch in eigener Sache. Sollten sie die Beschwerde des BSW annehmen, verlieren einige ihrer Parteifreunde den Sitz im Bundestag – und die Regierung hätte keine Mehrheit mehr.“

      Das Magazin stellt außerdem einen Zusammenhang zu den Vorgängen bei den Kommunalwahlen in Mühlheim her. Bei der dortigen OB-Stichwahl hatte eine Nachzählung das ebenfalls extrem knappe vorläufige Ergebnis, welches die Kandidatin der SPD als Gewinnerin auswies, zugunsten des CDU-Kandidaten gedreht, was weitere Zweifel an der Zuverlässigkeit unseres Auszählungssystems hervorruft:

      „Viele Bürger stellen sich längst die Frage, ob sie dem Wahlsystem noch vertrauen können. Wenn die verhängnisvolle Panne von Mülheim den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages beeinflusst – nach dem Motto: lieber noch einmal nachzählen als den Verdacht wecken, dass Wahlergebnisse nicht korrekt sind – und zu einer Neuauszählung führt, hat Bundeskanzler Merz ein echtes Problem: Die Union hätte dann keine Mehrheit mehr mit der SPD, er müsste die Grünen noch mit ins heftig schaukelnde Regierungsboot holen, das dann noch weiter nach links krängen würde.“

      Zum kompletten Beitrag:
      Wählerstimmen neu ausgezählt: Wie gefährlich wird der CDU-Sieg in Mülheim für Merz?


      Update 30.09.2025

      Focus Online – ein ebenfalls alles andere als dem BSW nahestehendes Magazin – bezeichnet die Ungereimheiten bei der Auszählung der BSW-Stimmen als „Wahl-Fiasko“:

      Politik-Experten decken Wahl-Fiasko auf
      Dem Wagenknecht-Krimi droht ein Nachspiel: Es gefährdet die Schwarz-Rote Koalition

      Man beginnt sich zu fragen, warum zunehmend ausgerechnet konservative Medienvertreter dem Einspruch des BSW die gebotene Rechtmäßigkeit zugestehen. Ist es Anstand im Hinblick auf kostbare demokratische Grundsätze, die verteigt werden müssen, auch wenn es im konkreten Fall einem politisch in vielen Fragen Andersdenkenden nützt, oder sind sie von ihrem einstigen Hoffnungsträger Friedrich Merz und seiner Regierung inzwischen so enttäuscht, dass sie durch einen Wiedereinzug des BSW in den Bundestag die Möglichkeit von vorzeitigen Neuwahlen gestärkt sehen?

      Wie auch immer: Wir werden uns weiter mit aller Kraft für die Neuauszählung einsetzen im Sinne unserer 2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler, die eine Politik für Frieden, Meinungsfreiheit, wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit im Bundestag vertreten haben wollen.

      Wenn aufrechte Konservative uns dabei zur Seite stehen, können wir das nur begrüßen.


      Update 29.09.2025

      Der Bayerische Rundfunk teilt mit, dass inzwischen selbst CDU-Politiker Kritik am Nachwahlverfahren üben:

      „Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum findet: Das derzeitige Wahlprüfungsverfahren ist „zu schwerfällig und zu lang“. Es sei nicht gut, wenn Abgeordnete „Richter in eigener Sache“ seien, betont Plum auf BR24-Anfrage. Stattdessen gehöre die komplette Wahlprüfung von Anfang an ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf dem Spiel stehe nicht weniger als die Gültigkeit einer Bundestagswahl.“

      Zum kompletten Beitrag


      Update 25.09.2025

      Auch die Augsburger Allgemeine Zeitung befasst sich mit dem Einspruch des BSW und unserer Forderung nach einer Neuauszählung:

      „Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages erklärte, den Einspruch des BSW auf Neuauszählung mit Priorität zu behandeln. Die Bundeswahlleiterin und die Wahlleiter der 16 Länder haben Stellungnahmen erarbeitet, die Anfang Juli bei dem Gremium eingegangen sind. Derzeit befasst sich der Ausschuss mit der BSW-Replik auf die Stellungnahmen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahlleiter eine Neuauszählung nicht für erforderlich halten, aber auch nicht jeden Zweifel an den Ergebnissen ausräumen können.“

      Hier der gesamte Artikel


      Update 03.09.2025:

      Die FAZ widmed sich in einem ausführlichen Artikel unter dem Titel „Der Wahlkrimi ist noch nicht aus“ der Frage, ob eine Neuauszählung der Bundestagswahl notwendig ist. Darin lesen wir:

      „Die Politikwissenschaft und die Rechtswissenschaft verharren in merkwürdigem Schweigen. Doch geht es um das Vertrauen in den demokratischen Verfassungsstaat. Die zentrale Frage lautet, nicht nur für die Partei: Hat das BSW einen Stimmenanteil von fünf Prozent erreicht? Eine bundesweite Neuauszählung ist angesichts des knappen Ausgangs und vieler Ungereimtheiten nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten.“

      Es ist erfreulich und der Sache angemessen, dass die FAZ sich dem verbreiteten Konsens darüber, dass der gut begründete Einspruch des BSW bloß ein letztes Aufbäumen von schlechten Verlieren sei, hier widersetzt – wenn auch noch etwas schüchtern unter der Rubrik „Forschung und Lehre“.

      Ein Anfang ist somit gemacht. Insofern: Danke FAZ! Vielleicht behandelst Du das Thema in dieser Form demnächst auch auf Deiner Titelseite – wo es doch eigentlich hingehört.


      28.08.2025

      2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl im Februar 2025 dem BSW ihre Stimme gegeben. Deren Votum verdienet die Geltung, die unser demokratisches System vorsieht.

      Das BSW hat nun seine umfassende Begründung für eine Neuauszählung aller Stimmbezirke öffentlich vorgelegt. Ein Dokument, das es in sich hat, weil es nicht nur sehr gut darlegt, dass eine Neuauszählung auf Grund der extrem hohen Wahrscheinlichkeit, dass das BSW die notwendige Stimmenanzahl für den Einzug in den Bundestag erreicht hat, zwingend erforderlich ist, sondern auch weil es vermittelt, wie problematisch das Nachwahlverfahren im Hinblick auf demokratische Grundsätze in Deutschland gehandhabt wird.

      Andrej Hunko, der seit über 15 Jahren international als Wahlbeobachter tätig war, dazu:

      „Das deutsche Nachwahlbeschwerdeverfahren wird seit Jahren international heftig kritisiert. So schrieb die OSZE 2017 in ihrem Wahlbeobachtungsbericht zu Deutschland:

      „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her. In der Praxis können diese Entscheidungen einige Zeit in Anspruch nehmen….So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“
      (Quelle: Bericht des OSZE/BDIMR Expertenteams)

      Nichtsdestotrotz fand die Berliner Nachwahl der Bundestagswahl 2021 nach einem endlos langen Verfahren im Februar 2024, also fast 2 1/2 Jahre (!) nach der Bundestagswahl, statt.

      24 Abgeordnete des Europarates wandten sich im Juni diesen Jahres an den Bundestag und forderten einen schnellen Abschluss des Wahlprozesses in Deutschland:
      (Quelle: Swift, transparent measures to legally finalise the electoral process and ensure full democratic legitimacy in Germany)

      Das Gleiche forderte der Parlamentspräsident Theodorus Roussopoulos bei der Akkreditierung der neuen deutschen Delegation.

      Es ist dringend erforderlich den Wahleinspruch des BSW (und alle anderen) zügig zu behandeln und eine Neuauszählung durchzuführen – auch um die Glaubwürdigkeit der Wahlen in Deutschland wiederherzustellen.“


      Neuauszählung jetzt! Die Chronologie des Einspruchverfahrens von der Bundestagswahl bis heute

      Artikel zur BSW-Erwiderung auf die Stellungnahme der Landeswahlleiter

      Download der kompletten Erwiderung des BSW im Original (PDF)

      Videoclip unserer Co-Bundesvorsitzenden Amira Mohamed Ali zum Thema:

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